Erklärung zu REACH (EC) 1907/2006
Wir erklären rechtsverbindlich dass:
- uns unsere Verpflichtungen laut REACH bekannt sind,
- alle Stoffe, die einer Registrierung bedürfen, durch einen vorgeschalteten Akteur der Lieferkette vorregistriert wurden,
- die Absicht besteht, die Stoffe, die vorregistriert wurden, für ihre Verwendung zu registrieren,
- wir Sie über nachträgliche Änderung von Produkten, soweit sie im Rahmen von REACH relevant sind, unverzüglich informieren werden.